Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 2.0, Stand 27.08.2026. Anbieter: Atemis GmbH, Trippstadter Str. 110, 67663 Kaiserslautern (siehe Impressum), nachfolgend „Lohngleich". Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil dieser Bedingungen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der webbasierten Software Lohngleich (nachfolgend „Software") einschließlich Testzugang.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen, freiberuflichen oder dienstlichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Lohngleich ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Lohngleich stellt die Software für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit. Sie dient der Auswertung von Entgeltdaten nach der Richtlinie (EU) 2023/970: Import von Lohndaten, Bildung von Gruppen gleicher oder gleichwertiger Arbeit, Berechnung der Kennzahlen nach Art. 9 Abs. 1, ergänzende bereinigte Analyse, Erstellung von Berichten (PDF, Excel), Auskunftsmodul nach Art. 7 und Begründungsakte nach Art. 10. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf lohngleich.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
2.2 Die Berechnungsmethodik ist unter lohngleich.de/methodik veröffentlicht und wird bei Änderungen der Rechtslage fortgeschrieben; die jeweils angewandte Fassung wird im Bericht genannt.
2.3 Lohngleich erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Die Software ist ein standardisiertes Rechenwerkzeug; Maßnahmenvorschläge sind allgemeine, nicht einzelfallbezogene Hinweise. Die rechtliche Bewertung der Ergebnisse, die Entscheidung über Maßnahmen und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten obliegen dem Kunden.
2.4 Lohngleich schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums). Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsfenster (Ankündigung mindestens 48 Stunden vorher, in der Regel außerhalb der Geschäftszeiten Mo–Fr 8–18 Uhr), Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Lohngleich und Unterbrechungen, die der Kunde zu vertreten hat.
2.5 Lohngleich darf die Software weiterentwickeln, sofern der vertragliche Kernfunktionsumfang erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen werden vier Wochen vorher mitgeteilt; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden kündigen.
3. Vertragsschluss, Testzugang
3.1 Mit Abschluss der Registrierung kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über den Testzugang zustande. Der Testzugang läuft 14 Tage, endet automatisch und begründet keine Zahlungspflicht; es wird nichts abgebucht. Nach Ablauf bleiben bereits erstellte Auswertungen einsehbar, neue Auswertungen setzen einen kostenpflichtigen Tarif voraus.
3.2 Der kostenpflichtige Vertrag kommt mit Abschluss des Bezahlvorgangs über den Zahlungsdienstleister zustande. Lohngleich bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail.
3.3 Für Zugänge, die ein Dienstleister (z. B. Lohnbüro, Steuerberatung, HR-Dienstleister) für Unternehmen seiner Mandanten nutzt, ist der Dienstleister Kunde. Er stellt sicher, dass er von den Mandanten zur Verarbeitung ihrer Beschäftigtendaten beauftragt ist und mit ihnen die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen geschlossen hat.
4. Laufzeit und Kündigung
4.1 Monatstarife haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Jahrestarife haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich jeweils um zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
4.2 Die Kündigung erfolgt über das Kundenportal (Kündigung zum Laufzeitende mit einem Klick) oder in Textform an kontakt@lohngleich.de.
4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Lohngleich insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit mehr als einer Monatsvergütung in Verzug ist oder die Software entgegen Ziffer 8 nutzt.
4.4 Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Der Kunde kann seine Auswertungen bis dahin als PDF und Excel exportieren; die Löschung richtet sich nach Ziffer 9.
5. Preise und Zahlung
5.1 Es gelten die auf der Preisseite zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Tarife richten sich nach der Zahl der Beschäftigten je Auswertung; überschreitet eine Datei die Grenze des gebuchten Tarifs, ist ein Tarifwechsel erforderlich.
5.2 Die Vergütung ist für die jeweilige Laufzeit im Voraus fällig und wird per SEPA-Lastschrift oder Karte über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
5.3 Bei Zahlungsverzug kann Lohngleich nach Mahnung mit angemessener Frist den Zugang sperren, bis die Zahlung eingegangen ist; die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Gesetzliche Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleiben vorbehalten.
5.4 Lohngleich kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn einer neuen Laufzeit anpassen, um gestiegene Kosten (insbesondere für Rechenzentrum, KI-Dienste, Personal) auszugleichen. Die Anpassung wird in Textform mitgeteilt; der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen. Laufende Jahrestarife bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit unverändert.
5.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
6. Nutzungsrecht
6.1 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, die Software für eigene Zwecke – bei Dienstleistern nach Ziffer 3.3 für Zwecke ihrer Mandanten – über die bereitgestellte Weboberfläche zu nutzen.
6.2 Die erzeugten Berichte, Anhänge und Auskünfte darf der Kunde zeitlich unbegrenzt für seine gesetzlichen Pflichten und die interne Kommunikation verwenden, einschließlich der Weitergabe an Behörden, Arbeitnehmervertretungen und Beschäftigte.
6.3 Nicht gestattet sind das Vervielfältigen, Dekompilieren oder Nachbilden der Software, ihre Nutzung für Dritte außerhalb von Ziffer 3.3, automatisierte Massenabfragen sowie die Weitergabe von Zugangsdaten.
7. Daten des Kunden, Verschlüsselung, Sicherungen
7.1 Die vom Kunden hochgeladenen Daten bleiben sein Eigentum bzw. das seiner Mandanten. Lohngleich nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung; eine Nutzung zu eigenen Zwecken, insbesondere für Statistiken oder das Training von KI-Modellen, findet nicht statt.
7.2 Rohdaten werden verschlüsselt gespeichert, Sicherungen verschlüsselt angelegt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags und unter lohngleich.de/sicherheit beschrieben.
7.3 Der Kunde ist für die Datensicherung seiner Exporte (PDF, Excel) selbst verantwortlich; die Software hält Rohdaten nur für die in Ziffer 9 genannte Dauer vor.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde lädt keine Namen und keine über die Importvorlage hinausgehenden personenbezogenen Daten hoch. Er verwendet Personalnummern oder Pseudonyme.
8.2 Der Kunde stellt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in seinem Unternehmen sicher, insbesondere die Beteiligung der Arbeitnehmervertretung, die Information der Beschäftigten und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ihrer Entgeltdaten. Er ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die hochgeladenen Beschäftigtendaten.
8.3 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hochgeladenen Daten und der von ihm vorgenommenen Zuordnungen (z. B. Vergleichsgruppen, Änderungen an Tätigkeitsbewertungen, Begründungen) verantwortlich.
8.4 Der Kunde sichert seine Zugangsdaten gegen unbefugten Zugriff, informiert Lohngleich unverzüglich über einen Verdacht auf Missbrauch und hält seine Kontodaten aktuell.
9. Löschung von Daten
9.1 Rohdaten einer Auswertung werden 90 Tage nach der Auswertung automatisch gelöscht, auf Veranlassung des Kunden sofort. Kennzahlen ohne Personenbezug bleiben bis zur Löschung des Kontos erhalten (Vierjahres-Rückschau nach Art. 9 Abs. 9 der Richtlinie).
9.2 Der Kunde kann sein Konto samt allen Daten jederzeit selbst löschen. Nach Vertragsende löscht Lohngleich alle Kundendaten binnen 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere für Rechnungen, § 147 AO, § 257 HGB) entgegenstehen. Sicherungen werden spätestens nach 30 Tagen überschrieben.
10. Gewährleistung
10.1 Lohngleich gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Software entsprechend der Leistungsbeschreibung. Mängel zeigt der Kunde in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung an; Lohngleich behebt sie in angemessener Frist.
10.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
10.3 Lohngleich übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ergebnisse die Anforderungen künftiger Umsetzungsgesetze, behördlicher Formulare oder einer gerichtlichen Einzelfallprüfung erfüllen. Die Methodik folgt dem Richtlinientext und den Empfehlungen der Expertenkommission des Bundes; Änderungen der Rechtslage werden in angemessener Frist umgesetzt.
11. Haftung
11.1 Lohngleich haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lohngleich nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, insgesamt höchstens auf die in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung, beim Testzugang auf 1.000 Euro.
11.3 Für Datenverlust haftet Lohngleich im Rahmen von Ziffer 11.2 nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (Ziffer 7.3) eingetreten wäre.
11.4 Die Haftung für Bußgelder, Schadensersatzansprüche Dritter oder sonstige Nachteile, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder unzulässig hochgeladenen Kundendaten, auf Entscheidungen des Kunden oder auf der rechtlichen Bewertung durch den Kunden beruhen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.5 Die Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Lohngleich.
12. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten, nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
13. Änderungen dieser Bedingungen
13.1 Lohngleich kann diese Bedingungen ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist (Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, Änderung der technischen Rahmenbedingungen, Schließung von Regelungslücken) und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Lasten des Kunden verschiebt. Wesentliche Änderungen – insbesondere des Leistungsgegenstands, der Preise außerhalb von Ziffer 5.4 oder der Haftung – bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
13.2 Änderungen nach Ziffer 13.1 Satz 1 werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt, mit Hervorhebung der geänderten Regelungen und Hinweis auf das Kündigungsrecht. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen. Widerspricht er nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird er in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Kaiserslautern. Lohngleich bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
14.3 Erklärungen, für die diese Bedingungen Textform vorsehen, können per E-Mail abgegeben werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Auftragsverarbeitungsvertrag
nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und der Atemis GmbH, Trippstadter Str. 110, 67663 Kaiserslautern, als Auftragsverarbeiter („Lohngleich"). Dieser Vertrag wird mit der Registrierung geschlossen, geht bei Widersprüchen den AGB vor und bleibt für die Dauer der Verarbeitung in Kraft. Die Struktur folgt den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission für Auftragsverarbeiter (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915).
1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck
1.1 Gegenstand ist die Verarbeitung von Entgeltdaten der Beschäftigten des Kunden zur Erstellung von Auswertungen, Berichten, Auskünften und Begründungen nach der Richtlinie (EU) 2023/970 und dem Entgelttransparenzgesetz für die Dauer des Nutzungsvertrags. Einzelheiten in Anlage 1.
1.2 Die Verarbeitung findet ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland statt; Ausnahmen regelt Ziffer 7.
2. Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage gegenüber seinen Beschäftigten, deren Information und die Beteiligung der Arbeitnehmervertretung verantwortlich. Er entscheidet über Zweck und Mittel und erteilt Weisungen nach Ziffer 3. Er hat das Recht auf Auskunft, Kontrolle und Weisung nach diesem Vertrag.
3. Weisungen
3.1 Lohngleich verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die Nutzung der Software gemäß ihrer Funktionsbeschreibung – Upload, Auswertung, Bericht, Auskunft, Löschung – gilt als Weisung. Weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform an kontakt@lohngleich.de.
3.2 Übermittlungen in ein Drittland erfolgen nur auf Weisung des Kunden (Ziffer 7) oder aufgrund einer Rechtspflicht nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats; in letzterem Fall teilt Lohngleich dem Kunden die Rechtspflicht vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
3.3 Lohngleich informiert den Kunden unverzüglich, wenn eine Weisung nach seiner Auffassung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt, und darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.
4. Vertraulichkeit
Lohngleich gewährt nur Personen Zugang zu personenbezogenen Daten, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und für die Vertragserfüllung Zugang benötigen. Die Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit hinaus fort.
5. Sicherheit der Verarbeitung
5.1 Lohngleich trifft die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und hält sie unter Berücksichtigung des Stands der Technik auf einem dem Risiko angemessenen Niveau. Maßnahmen dürfen durch mindestens gleichwertige ersetzt werden; wesentliche Änderungen werden dokumentiert und dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.
5.2 Die Übermittlung von Daten an Lohngleich erfolgt ausschließlich verschlüsselt (TLS). Der Kunde lädt keine Namen hoch (Pseudonymisierung durch Personalnummern).
6. Unterauftragsverarbeiter
6.1 Der Kunde erteilt die allgemeine Genehmigung, die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Lohngleich informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen (Hinzufügen oder Ersetzen) mindestens vier Wochen im Voraus in Textform oder über die Konto-Oberfläche; der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Können sich die Parteien nicht einigen, kann jede Partei den Nutzungsvertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
6.2 Lohngleich verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich zu denselben Datenschutzpflichten, die in diesem Vertrag festgelegt sind, insbesondere zu hinreichenden Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten nicht nach, haftet Lohngleich gegenüber dem Kunden für dessen Pflichterfüllung.
6.3 Nebenleistungen ohne Zugriff auf Inhaltsdaten (Telekommunikation, Wartung von Hardware, Reinigung) sind keine Unterauftragsverarbeitung.
7. Übermittlung in Drittländer
7.1 Für die Bewertung von Tätigkeiten nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie übermittelt Lohngleich ausschließlich Tätigkeitsbezeichnungen und – soweit vom Kunden geliefert – Abteilung und Ebene an den KI-Dienst Anthropic (Vertragspartner: Anthropic Ireland Limited, Dublin; Verarbeitung in den USA durch Anthropic PBC). Entgelte, Geschlecht, Personalnummern, Geburts- und Eintrittsdaten oder sonstige Zeilen werden nicht übermittelt. Der Kunde weist Lohngleich hiermit zu dieser Übermittlung an.
7.2 Für den Fall, dass einzelne Tätigkeitsbezeichnungen ausnahmsweise Personenbezug aufweisen (z. B. bei Einzelpositionen), stützt sich die Übermittlung auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Beschluss (EU) 2021/914, Modul 3), die Bestandteil des Data Processing Addendum von Anthropic sind. Anthropic verwendet die Eingaben nicht zum Training von Modellen und löscht Eingaben und Ausgaben nach 30 Tagen.
7.3 Der Kunde kann die KI-Bewertung abwählen, indem er eigene Vergleichsgruppen liefert; dann findet keine Übermittlung statt.
8. Unterstützung bei Betroffenenrechten
Lohngleich unterstützt den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 12–22 DSGVO): Auskunft über gespeicherte Daten einer Personalnummer, Berichtigung durch erneuten Upload, Löschung einzelner Auswertungen oder des gesamten Kontos durch den Kunden selbst, Export als Excel. Anfragen betroffener Personen, die Lohngleich direkt erreichen, leitet Lohngleich unverzüglich an den Kunden weiter, ohne sie selbst zu beantworten.
9. Unterstützung bei Sicherheit, Meldungen, Folgenabschätzung
9.1 Lohngleich unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen; hierzu stellt Lohngleich eine vorausgefüllte Datenschutz-Folgenabschätzung und die Beschreibung der Maßnahmen bereit.
9.2 Lohngleich meldet dem Kunden jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Kunden betrifft, unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach Kenntnis, mit den nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Informationen, soweit verfügbar; nachträgliche Informationen werden unverzüglich nachgereicht.
10. Löschung und Rückgabe
Rohdaten werden 90 Tage nach Auswertung automatisch oder auf Weisung sofort gelöscht. Nach Beendigung des Nutzungsvertrags löscht Lohngleich alle personenbezogenen Daten des Kunden binnen 30 Tagen, einschließlich Sicherungen nach deren Ablauf, sofern keine Rechtspflicht zur Aufbewahrung besteht; Berichte kann der Kunde vorher als PDF/Excel exportieren. Auf Verlangen bestätigt Lohngleich die Löschung in Textform.
11. Nachweise und Überprüfungen
11.1 Lohngleich stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind, insbesondere die Beschreibung der Maßnahmen (Anlage 2), die Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anlage 3) und die Verträge mit ihnen in Auszügen.
11.2 Der Kunde kann einmal jährlich sowie bei konkretem Anlass eine Überprüfung durch sich oder einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen, nach Ankündigung von mindestens vier Wochen, während der Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs. Lohngleich kann auf aktuelle Prüfberichte oder Zertifizierungen des Rechenzentrums verweisen. Kosten einer über eine Prüfung im Jahr hinausgehenden, nicht durch Lohngleich veranlassten Überprüfung trägt der Kunde.
12. Haftung, Laufzeit, Schlussbestimmungen
Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Innenverhältnis gilt Ziffer 11 der AGB. Dieser Vertrag gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags und darüber hinaus bis zur vollständigen Löschung der Daten. Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand nach Ziffer 14.2 der AGB.
Anlage 1: Gegenstand der Verarbeitung
| Art und Zweck | Import, Normalisierung, statistische Auswertung (Kennzahlen nach Art. 9 Abs. 1 lit. a–g, Quartile, Gruppenvergleiche, Regression), Erstellung von Berichten, Auskünften nach Art. 7 und Begründungsakten nach Art. 10 |
|---|---|
| Datenkategorien | Personalnummer/Pseudonym, Geschlecht, Geburtsjahr, Eintritts-/Austrittsdatum, Beschäftigungsmonate, vertragliche Arbeitszeit, Grundentgelt und variable Bestandteile, Tätigkeitsbezeichnung, Tätigkeitsschlüssel, Vergleichsgruppe/Tarifgruppe, Führungsebene, Anforderungsniveau, Ausbildung, Abteilung/Standort/Gesellschaft, Rückkehr aus Elternzeit; Kontodaten des Kunden (E-Mail, Firma) |
| Besondere Kategorien (Art. 9) | keine; Namen werden nicht verarbeitet |
| Betroffene Personen | Beschäftigte des Kunden bzw. seiner Mandanten (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Führungskräfte); Ansprechpartner des Kunden |
| Dauer | Rohdaten 90 Tage je Auswertung; Kennzahlen bis Kontolöschung; Konto bis Vertragsende + 30 Tage |
| Ort | Rechenzentrum Nürnberg (Deutschland); Tätigkeitsbezeichnungen: Ziffer 7 |
Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen
| Vertraulichkeit | Zutritt: ISO-27001-zertifiziertes Rechenzentrum des Hosters. Zugang: nur SSH-Schlüssel, kein Passwortzugang, Firewall (22/25/80/443), automatische Sicherheitsaktualisierungen, Fail2ban. Zugriff: Trennung je Kundenkonto mit Prüfung bei jedem Aufruf, Passwortregeln, bcrypt-Hashes, Anmelde-Bremse, Sitzungen 14 Tage, CSRF-Schutz. Pseudonymisierung: kein Namensfeld im Datenmodell. Verschlüsselung: TLS 1.2+ mit HSTS, Rohdaten AES (Fernet), Sicherungen AES-256 mit separatem Schlüssel. |
|---|---|
| Integrität | Weitergabekontrolle: keine Übermittlung von Lohndaten an Dritte; KI-Dienst erhält nur Tätigkeitsbezeichnungen. Eingabekontrolle: Ereignisprotokoll (Anmeldung, Upload, Auswertung, Download, Löschung, Bestätigungen) ohne Personenbezug; Änderungen an Begründungen protokolliert. |
| Verfügbarkeit | Tägliche verschlüsselte Sicherung von Datenbank und Ablage (30 Tage), Wachdienst alle fünf Minuten mit automatischem Neustart, Uptime-Ziel 99 %, unterbrechungsfreie Stromversorgung und Redundanz im Rechenzentrum. |
| Belastbarkeit und Wiederherstellung | Dokumentiertes Wiederherstellungsverfahren, atomares Ausrollen neuer Versionen mit Rückfallmöglichkeit, Gesundheitsprüfung nach jedem Ausrollen. |
| Verfahren zur Überprüfung | Automatisierte Tests jeder Kennzahl gegen handgerechnete Referenzwerte vor jedem Ausrollen; Löschkonzept mit automatischer Ausführung; Überprüfung der Maßnahmen bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jährlich. |
| Datenminimierung und Löschung | Nur erforderliche Felder; Sechs-Personen-Regel für Auskünfte; Rohdaten 90 Tage; Konto samt Daten durch den Kunden selbst löschbar; Protokolle 14 Tage mit anonymisierten IP-Adressen. |
Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter
| Unternehmen | Leistung | Daten | Ort der Verarbeitung | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen | Server, Datenbank, Sicherungen | alle Daten (verschlüsselt) | Nürnberg, Deutschland | AVV nach Art. 28 DSGVO |
| Brevo SAS, 106 boulevard Haussmann, 75008 Paris | Versand von Transaktions-E-Mails, Zustellung eingehender Post an kontakt@lohngleich.de | E-Mail-Adresse, Betreff, Text (nur Kontodaten des Kunden) | EU (Frankreich, Belgien) | DPA als Anlage der Brevo-Nutzungsbedingungen |
| Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2 | Zahlungsabwicklung, Rechnungen, Kundenportal | Firmen-, Rechnungs- und Zahlungsdaten des Kunden | EU; Konzernübermittlungen nach SCC | Stripe Data Processing Agreement |
| Anthropic Ireland Limited, Dublin (Verarbeitung: Anthropic PBC, San Francisco, USA) | KI-Bewertung von Tätigkeitsbezeichnungen | ausschließlich Tätigkeitsbezeichnungen, ggf. Abteilung/Ebene | USA | Anthropic Data Processing Addendum mit Standardvertragsklauseln (2021/914); kein Training; Löschung nach 30 Tagen |
Stand der Anlagen: 27.08.2026. Die aktuelle Fassung ist jederzeit unter lohngleich.de/agb abrufbar; Änderungen werden nach Ziffer 6.1 angekündigt.