Der Entgeltbericht — als Dienstleistung für Ihre Mandanten.
Ab Juni 2027 fragen Ihre Mandanten mit 150 und mehr Beschäftigten nach dem Entgeltbericht zur EU-Richtlinie. Mit Lohngleich liefern Sie ihn aus den Daten, die Sie ohnehin führen — mehrere Mandanten unter einem Konto, Import direkt aus DATEV Lohn und Gehalt oder LODAS.
Warum sich das Geschäft für Sie rechnet
Neue Pflicht, bestehende Daten
Der Bericht entsteht aus Lohnabrechnungsdaten — genau dem Bestand, den Sie für Ihre Mandanten führen. Der DALY-Stammdatenexport aus DATEV genügt; Lohngleich erkennt die Spalten automatisch.Abrechenbare Zusatzleistung
Beratungshäuser rufen für Entgeltanalysen vierstellige Beträge je Durchgang auf. Sie bieten die Leistung zum Bruchteil an — wiederkehrend, denn ab 250 Beschäftigten ist der Bericht jährlich fällig.Keine Rechtsberatung nötig
Lohngleich ist ein standardisiertes Rechenwerkzeug mit offengelegter Methodik — keine Rechtsdienstleistung. Die Maßnahmenliste bleibt allgemein; die Einzelfallberatung bleibt bei Ihnen bzw. der Kanzlei.So arbeiten Sie mit Lohngleich
Jede Auswertung trägt den Namen der Gesellschaft. Die Konzernansicht zeigt alle Mandanten nebeneinander: Gefälle, Gruppen über 5 %, Fristen, Bestätigungsstand.
DATEV (DALY „Stammdatenexport"), Lexware, Personio oder unsere Excel-Vorlage. Ohne Namen — Personalnummern genügen.
Unterschriftsreifes PDF mit allen Pflichtkennzahlen, Tätigkeitsbewertung, Maßnahmen und Anlagen — dazu der Excel-Anhang für die Ablage des Mandanten.
Sechs-Monats-Fristen der Begründungsakte und Zwei-Monats-Fristen der Auskünfte laufen je Mandant mit — Sie sehen zentral, wo etwas offen ist.
Partnerkonditionen
20 % Erstjahresprovision
Für jeden vermittelten Mandanten, der einen Tarif abschließt, erhalten Sie 20 % des Nettoumsatzes im ersten Vertragsjahr. Ohne Mindestvolumen, Abrechnung quartalsweise.Oder: Sie rechnen selbst ab
Alternativ führen Sie das Konto selbst, zahlen den Tarif nach Mandantengröße und stellen Ihrem Mandanten die Dienstleistung in Rechnung — Ihre Kalkulation, Ihre Marge.Material für Ihre Mandanten
Fachartikel, Muster-Betriebsvereinbarung, DSFA-Vorlage und Methodendokumentation dürfen Sie in der Mandantenkommunikation verwenden.Interesse? Schreiben Sie an kontakt@lohngleich.de — Sie erhalten die Partnervereinbarung und einen Testzugang mit Beispieldaten.
Häufige Fragen von Kanzleien und Lohnbüros
Dürfen wir die Auswertung überhaupt anbieten — oder ist das Rechtsberatung?
Die standardisierte statistische Auswertung nach veröffentlichter Methode ist keine Rechtsdienstleistung (BGH, 09.09.2021, I ZR 113/20 „Smartlaw"). Für Steuerberater gehört die Lohnabrechnung ohnehin zum Berufsbild; die rechtliche Bewertung einzelner Entgeltunterschiede bleibt Aufgabe einer Kanzlei — darauf weist auch der Bericht hin.
Wie kommen die Daten aus DATEV heraus?
Über das Daten-Analyse-System Personalwirtschaft (DALY, in LODAS comfort und Lohn und Gehalt comfort enthalten): Standardauswertung „Stammdatenexport", eine Zeile je Beschäftigtem, als Excel- oder Textdatei. Lohngleich erkennt die Spalten automatisch; Details im Beitrag Lohndaten exportieren.
Was ist mit der Verschwiegenheit und dem Datenschutz?
Es werden keine Namen verarbeitet — Personalnummern genügen. Die Daten liegen verschlüsselt auf Servern in Deutschland, werden nach 90 Tagen gelöscht (oder sofort auf Wunsch), und der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil der AGB. Einzelheiten im Beitrag Entgeltanalyse und Datenschutz.
Welcher Tarif gilt bei mehreren Mandanten?
Maßgeblich ist die Größe der jeweils ausgewerteten Datei (bis 150 / 500 / 2.000 Beschäftigte je Mandant). Für Portfolios mit vielen Mandanten erstellen wir ein Partnerangebot — schreiben Sie uns mit der ungefähren Zahl und Größenverteilung Ihrer Mandanten.
Testen Sie es mit einem Mandanten
14 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte. Laden Sie einen anonymisierten Export hoch und sehen Sie den fertigen Bericht in wenigen Minuten.
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