Logib verstehen: Wie das Standard-Analysemodell rechnet und was die Ampel wirklich bedeutet

Veröffentlicht · Lesezeit 5 Min. · Redaktion Lohngleich

Logib ist das kostenlose Standard-Analysemodell des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros und der methodische Maßstab für das bereinigte Entgeltgefälle. Was das Regressionsmodell berücksichtigt, wie die Ampel grün, orange und rot zustande kommt, wo die Grenzen liegen — und was das für den deutschen Entgeltbericht heißt.

Wenn über das „bereinigte" Entgeltgefälle gesprochen wird, fällt früher oder später der Name Logib. Das Werkzeug des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist seit Jahren der praktische Standard für betriebliche Lohngleichheitsanalysen im deutschsprachigen Raum; in der Schweiz ist es das offizielle Prüfinstrument, in Deutschland stand mit Logib-D lange eine angepasste Fassung des Bundesfamilienministeriums bereit. Wer verstehen will, was ein bereinigtes Gefälle von „2,8 %, Ampel grün" aussagt — und was nicht —, muss das Modell dahinter kennen. Dieser Beitrag erklärt es ohne Formelballast.

Das Grundprinzip: Erklärbares abziehen

Das unbereinigte Gefälle vergleicht schlicht die Durchschnittsentgelte von Frauen und Männern. Es enthält damit auch Unterschiede, die sich aus objektiven Merkmalen ergeben: mehr Berufserfahrung, längere Betriebszugehörigkeit, höhere Anforderungsstufe, Führungsverantwortung. Die bereinigte Analyse fragt, was übrig bleibt, wenn man diese Merkmale herausrechnet. Die Grundlagen beider Kennzahlen behandelt der Beitrag Gender Pay Gap berechnen: unbereinigt und bereinigt.

Technisch ist Logib Modul 1 eine Regressionsanalyse: Der Logarithmus des standardisierten Stundenentgelts wird erklärt durch Ausbildungsjahre, potenzielle Berufserfahrung (Alter minus Ausbildungsjahre minus sechs, mit abnehmendem Grenzeffekt), Dienstjahre im Betrieb, das Anforderungsniveau der Tätigkeit und die berufliche Stellung — und zusätzlich durch das Geschlecht. Der Koeffizient des Geschlechts ist das bereinigte Gefälle: der Entgeltunterschied, der bleibt, nachdem alle anderen Faktoren des Modells berücksichtigt sind.

Wichtig für die Datenbasis: Alle Entgeltbestandteile werden auf Vollzeit und die betriebsübliche Wochenarbeitszeit standardisiert. Teilzeit verzerrt das Ergebnis also nicht — warum das so ist, erläutert der Beitrag Teilzeit im Entgeltbericht.

Die Ampel: drei Ergebnisse, drei Bedeutungen

Logib beantwortet zwei statistische Fragen. Erstens: Ist der Geschlechtskoeffizient überhaupt statistisch nachweisbar von null verschieden (zweiseitiger t-Test, 5-%-Niveau)? Zweitens: Liegt er mit 95 % Sicherheit über der Toleranzschwelle von 5 % (einseitiger t-Test)?

AmpelStatistischer BefundLesart
GrünKein statistisch nachweisbarer UnterschiedNach den Modellfaktoren ist kein systematischer Unterschied erkennbar
OrangeNachweisbarer Unterschied, aber nicht nachweisbar über 5 %Es gibt einen Unterschied; er liegt innerhalb der Toleranz — beobachten und Ursachen prüfen
RotMit 95 % Sicherheit über 5 %Nach Logib-Maßstab eine „begründete Vermutung" systematischer Lohndiskriminierung

Die 5-%-Toleranz der Ampel ist eine methodische Setzung des Schweizer Verfahrens. Sie ist nicht identisch mit der 5-%-Schwelle des Art. 10 der Richtlinie (EU) 2023/970 — die bezieht sich auf das unbereinigte Durchschnittsgefälle je Vergleichsgruppe und löst dort die Sechs-Monats-Frist aus, siehe Die 5-Prozent-Regel und die gemeinsame Entgeltbewertung. Beide Schwellen ergänzen sich, verwechseln sollte man sie nicht.

Was das Modell braucht

Für eine belastbare Regression verlangt Logib Modul 1 mindestens 50 Datensätze und Beschäftigte beider Geschlechter. Je Person werden benötigt: Geschlecht, Geburtsjahr oder Alter, Eintrittsdatum oder Dienstjahre, höchster Ausbildungsabschluss (in Ausbildungsjahre übersetzt: Universität 17, Fachhochschule 15, Meister oder Techniker 14, Berufsausbildung 12, Anlernausbildung 11, ohne Abschluss 9), Anforderungsniveau, berufliche Stellung sowie die Entgeltbestandteile. Für kleinere Belegschaften sieht Logib das Modul 2 mit einer funktionsbezogenen Einzelbetrachtung vor.

In der Praxis scheitert die bereinigte Analyse selten an der Statistik und oft an den Stammdaten: fehlende Ausbildungsabschlüsse, ungepflegte Führungsebenen, Tätigkeiten in Freitext. Ein Testexport zeigt die Lücken früh; Hinweise dazu gibt der Beitrag Lohndaten für den Entgeltbericht exportieren.

Was ein grünes Ergebnis nicht bedeutet

Das bereinigte Gefälle ist eine Obergrenze für nicht erklärte Unterschiede — kein Beweis für oder gegen Diskriminierung. Zwei Einschränkungen gehören zu jeder seriösen Interpretation.

Erstens erklärt das Modell nur, was es kennt. Sind Frauen systematisch in niedrigere Anforderungsniveaus eingruppiert, obwohl ihre Arbeit gleichwertig ist, „erklärt" das Modell den Unterschied mit der Eingruppierung — und übersieht gerade die Frage, die Art. 4 der Richtlinie stellt. Deshalb gehört neben die Regression immer die Prüfung der Gruppenbildung selbst, siehe Gleichwertige Arbeit: Vergleichsgruppen bilden.

Zweitens ist ein statistisch nicht nachweisbarer Unterschied kein Unterschied von null. Bei kleinen Belegschaften sind die Unsicherheitsbänder breit; ein grünes Ergebnis mit 60 Datensätzen ist schwächer als eines mit 600. Deshalb weist eine gute Analyse neben dem Punktwert immer das Konfidenzintervall aus.

Bedeutung für den Bericht 2027

Die Richtlinie verlangt das bereinigte Gefälle nicht als Pflichtkennzahl — die sieben Kennzahlen des Art. 9 Abs. 1 sind alle unbereinigt. Trotzdem hat die bereinigte Analyse im Berichtsprozess drei praktische Funktionen: Sie liefert die Argumentationsgrundlage, wenn Gruppen über 5 % objektiv begründet werden müssen (Art. 10 verlangt objektive, geschlechtsneutrale Kriterien — genau die Faktoren des Modells); sie ist das Frühwarnsystem, bevor Auskunftsverlangen nach Art. 7 und Berichtspflichten die Zahlen sichtbar machen; und sie ist die Kennzahl, die Geschäftsführung und Betriebsrat am ehesten gemeinsam interpretieren können, weil sie die offensichtlichen Einwände („die Männer sind halt länger im Betrieb") bereits verarbeitet hat.

Lohngleich rechnet die bereinigte Analyse nach dem Logib-Verfahren automatisch mit, sobald die nötigen Merkmale in den Daten vorhanden sind, und weist Ampel, Konfidenzintervall und die verwendeten Faktoren offen aus — nachrechenbar für Betriebsrat und Prüfer.

FAQ

Ist Logib in Deutschland verbindlich?

Nein. In der Schweiz ist es das offizielle Prüfwerkzeug, in Deutschland ist keine Methode gesetzlich vorgeschrieben. Das Verfahren gilt aber als anerkannter Stand der Technik; auch das Statistische Bundesamt nutzt für den bereinigten Gender Pay Gap eine verwandte Regressionslogik. Wer nach Logib-Logik rechnet, rechnet nach einer veröffentlichten, überprüfbaren Methode — das zählt, wenn Betriebsrat oder Behörden Erläuterungen verlangen.

Unser bereinigtes Gefälle ist grün, aber eine Vergleichsgruppe liegt über 5 %. Was gilt?

Beides, nebeneinander. Die Gruppenbetrachtung nach Art. 9 Abs. 1 lit. g und Art. 10 läuft unabhängig von der Regression. Die Gruppe über 5 % braucht eine Begründung oder Behebung binnen sechs Monaten; die bereinigte Analyse kann Material für diese Begründung liefern.

Reicht die bereinigte Zahl als Begründung nach Art. 10?

Als alleiniger Satz „bereinigt sind es nur 2 %" nicht. Die Begründung muss die konkreten objektiven Kriterien benennen, die den Unterschied in dieser Gruppe erklären — Dienstalter, Erfahrung, Qualifikation, dokumentierte Leistung. Die Regression zeigt, welche Faktoren tragen; dokumentieren muss man sie je Gruppe.

Stand: 23.08.2026. Grundlage: Richtlinie (EU) 2023/970, Bericht der Expertenkommission des Bundes vom 24.10.2025, Entgelttransparenzgesetz 2017 und die im Text genannte Rechtsprechung. Kein Ersatz für Rechtsberatung im Einzelfall.

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